Sofern Sie nicht zu dem o. g. Personenkreis gehören, sprechen Sie uns trotzdem
gerne an, wir vermitteln Sie an unsere kompetenten Kooperationspartner.
*1: bis zu jährlichen Einnahmen von insgesamt 18.000 €, bei zusammen veranlagten Mitgliedern
(Ehegatten) bis zu 36.000 €
Was wir für Sie tun können?
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Finanzämtern, den Familienkassen, vor
Finanzgerichten oder sonstigen Behörden, betreffend:
der allgemeinen Beratung und Planung Ihrer Steuerangelegenheiten nach § 4 Nr. 11
StBerG
der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sofern Sie folgende Einkünfte haben:
• als Arbeitnehmern oder Rentner
• als Unterhaltsbezieher
• als Vermieter*1
• als Kapitalanleger *1
• aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie z. B. aus Aktien An- und
Verkäufen *1
Hilfestellung beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Kindergeld nach dem EStG o. ä.
Kinderbetreuungskostenansatz in der Steuererklärung
der Betreuung von geförderten Beschäftigungsverhältnissen im Haushalt bei Ihnen
oder bei zu unterstützenden Angehörigen (Beschränkung auf die steuerlichen
Arbeitgeberpflichten)
Beantragung von Zulagen (z. B. Riester-Zulagen) oder Vermögenswirksame Leistungen
und Wohnungsbauprämien
steuerlicher Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten,
Beerdigungskosten)
steuermindernder Ansatz von Handwerkerleistungen
JETZT NEU!!! Wir haben unsere Dienste erweitert und bieten sie ebenfalls in polnischer Sprache an mehr…