Meine
Steuer

Kontrolle

Wie Sie Mitglied werden?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: unsere Beratungsstellen sind gerne für Sie da!

Da wir als Selbsthilfeeinrichtung tätig sind, gilt für uns sowohl das Steuerberatungsgesetz, als auch das Vereinsrecht, bedeutet, Sie müssen Mitglied im MSK Lohnsteuerhilfeverein e. V. werden. Dies geschieht durch schriftliche Beitrittserklärung.

Selbstverständlich sind Sie nicht lebenslang an uns gebunden, sondern können jährlich bis zum 30. September des Jahres zum Jahresende ohne Angabe von Gründen kündigen (Austrittserklärung).

Haben Sie einmal den sozial gestaffelten Beitrag für das Kalenderjahr entrichtet, sind alle Leistungen von uns an Sie damit abgedeckt und es fallen keine weiteren Kosten für Sie an.

Aus Verwaltungsgründen müssen wir jedoch eine Aufnahmegebühr i. H. v. 25 € erheben. Diese fällt nur einmalig für Sie an.

Um noch mehr für Sie zu erreichen, sind wir Verbandsmitglied beim:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.Sitz in Berlin
www.nvl.de 

Als Gemeinschaft machen wir uns für Ihre steuerlichen
Belange stark!