Als Gemeinschaft machen wir uns für Ihre steuerlichen
Belange stark!
Wie Sie Mitglied werden?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: unsere Beratungsstellen sind gerne für Sie da!
Da wir als Selbsthilfeeinrichtung tätig sind, gilt für uns sowohl das
Steuerberatungsgesetz, als auch das Vereinsrecht, bedeutet, Sie müssen Mitglied im
MSK Lohnsteuerhilfeverein e. V. werden. Dies geschieht durch schriftliche
Beitrittserklärung.
Selbstverständlich sind Sie nicht lebenslang an uns gebunden, sondern können
jährlich bis zum 30. September des Jahres zum Jahresende ohne Angabe von
Gründen kündigen (Austrittserklärung).
Haben Sie einmal den sozial gestaffelten Beitrag für das Kalenderjahr entrichtet,
sind alle Leistungen von uns an Sie damit abgedeckt und es fallen keine weiteren
Kosten für Sie an.
Aus Verwaltungsgründen müssen wir jedoch eine Aufnahmegebühr i. H. v. 15 €
erheben. Diese fällt nur einmalig für Sie an.
Um noch mehr für Sie zu erreichen, sind wir Verbandsmitglied beim:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.
Sitz in Berlin
www.nvl.de
JETZT NEU!!! Wir haben unsere Dienste erweitert und bieten sie ebenfalls in polnischer Sprache an mehr…